Deutsches Verpackungsregister – Eine Schachtel mit sieben Siegeln
Oder auch: Ich will doch einfach nur ab und an ein signiertes Buch verschicken! Weil deutsche Gesetzgebung manchmal nicht so durchdacht ist, gibt es seit einer Weile gesetzliche Verpflichtungen, dass „Inverkehrbringer“ von Waren sich am Recycling beteiligen müssen – ohne Untergrenzen oder Ausnahmen für Kleinstmengen. Der Grundgedanke ist ja okay, aber die Umsetzung … [Denkt…