„Jokerjahre“ und Toleranzfristen beim KSVF
Da waren die Kurier-Kulturnews heute früh doch mal informativ. So lese ich (Zitat): „Bei der geplanten Reform des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) soll die umstrittene Mindesteinkommensgrenze für künstlerisches Schaffen nicht abgeschafft werden. Dafür sind Erleichterungen wie Ausnahmeregelungen, Toleranzfristen und „Jokerjahre“ für jene Künstler geplant, die das vorgeschriebene Mindesteinkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit nicht erreichen.“ Das klingt glatt, als ob sich tatsächlich etwas täte, aber so ganz entspricht es nicht dem, was Kulturministerin Claudia Schmied ursprünglich versprach, nämlich die Abschaffung des Mindesteinkommens, das zuletzt bei 4.094 €uro jährlich lag, immerhin 341,17 €uro im Monat (Geringfügigkeitsgrenze).
Der von Schmied verhängte Rückforderungsstopp für Zuschüsse aus dem KSVF soll auch endgültig fixiert werden – na endlich! Die meisten Rückforderungen gingen an Künstler, die UNTER dem Mindesteinkommen verdiensten und eh schon nicht wissen, wie sie Heim und Leben finanzieren sollen. Teilweise traf es auch jene, die Stipendien, Auszeichnungen und z.B. Vortragshonorare erhalten hatten, denn solche wurden nicht zum künstlerischen Einkommen dazugezählt. Das soll sich jetzt ändern. Und für die Wenigverdiener sollen eine Toleranzfrist von 5 Jahren und obendrein zwei Jokerjahre gewährt werden, in welchen das Mindesteinkommen nicht errreicht werden muß. Das klingt doch fair! Vor allem Berufsanfänger, die sich erst am Markt etablieren müssen, ist somit die Chance gegeben, dies auch zu tun.
Daß das Mindesteinkommen bleibt, finde ich persönlich ganz gut. Zum Einen kann dann nicht „jeder Hinz und Kunz“ sich Künstler schimpfen und vom KSVF „absahnen“, und zum anderen ist es für die jeweiligen Künstler auch ein Ansporn, weiterzumachen. Schließlich ist Künstler- oder Autorsein kein nettes Hobby, sondern eher ein 24-Stunden-Job!