Manfred Plinke: „Recht fuer Autoren“
Buchrezension: Manfred Plinke – „Recht für Autoren“
Dieses Buch sollte sowieso jeder Autor im Regal haben. Denn: unverhofft kommt oft!
Ich habe ja nun kürzlich eine Anfrage für eine Ghostwriter-Tätigkeit bekommen. Natürlich habe ich gleich vorab zugesagt, denn was ich für alles in der Welt will ist, vom Schreiben leben zu können. Aber was nun? Ghostwriter sein ist schon etwas anderes, als ein ganz eigenes Buch zu schreiben.
Plinke hat in „Recht für Autoren“ eine ganze Reihe Musterverträge und Praxisinformationen über Schutzrechte, Urheber- und Verlagsrecht, Markenrecht und die dazugehörigen Gesetzestexte zusammengestellt, die quasi im täglichen Schreiber-Dasein von Belang sind. Darunter auch die rechtlichen FAQ des Autorenhandwerks: Palgiate, Pseudonyme, Copyright, …
Auf Seite 118 findet sich nun auch meine gesuchte Info über Ghostwriter und Multi-Autoren-Projekte. Nur zwei Seiten lang, aber sehr informativ. Anderthalb Seiten davon sind Stichpunkte, die es zu bedenken gilt, ehe man sich als Ghostwriter einspannen läßt. Vor allem sollte man einen Vertrag mit dem Auftrggeber schließen, in welchem all diese Punkte geregelt sind. Zum Beispiel liegt das Urheberrecht für den Text grundsätzlich beim Autor, kann aber im Falle eines Ghostwriters auch anders geregelt sein! Und wie schaut es mit dem Recht auf mögliche Folgebücher aus? Falls der Autor ein Pseudonym verwendet, ist dieses exclusiv für dieses Werk oder darf er es auch anderweitig verwenden? Falls kein Verlag eingeschlatet ist: es ist NICHT die Aufgabe des Autors, einen Verlag zu suchen, er darf aber konsultiert werden… Und so weiter und so weiter …
Plinke beendet diesen Abschnitt mit dem Hinweis, daß ein Ghostwriter-Vertrag von einem Fachanwalt oder einer Interessenvertretung geprüft werden sollte… Für mich heißt das soviel, daß ich mit dem fertigen Vertrag VOR der Unterzeichnung dann ins Literaturhaus Wien stapfen werde, dort gibt es nämlich eine sehr kompetente Beratung.
[rating:4.5]